Das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Prof. Dr. Stephan Harbarth hat entschieden, dass auch die Planungen zum Klimaalarm über das Jahr 2030 hinaus Verfassungsrang besitzen, im Sinne des #20a Grundgesetz.
Es hat in seiner Begründung entschieden, dass dem Klimaschutzgesetz – mit seinem durch nichts gerechtfertigten Klimaalarm – Verfassungsrang zugebilligt wird.
Nun bin ich kein Jurist, aber wahrscheinlich gehört dazu auch bald das Verbot, eine Meinung zu vertreten, die diesen Klimaalarm unter wissenschaftlichen Aspekten als nicht existent betrachtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil unserer Verfassung einen schlechten Dienst erwiesen, indem es der Exekutive in Angelegenheiten des Klimaalarms die Möglichkeit gegeben hat, von der Verfassung garantierte Freiheitsrechte, z. B. der freien Meinungsäußerung, dramatisch einzuschränken.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat auch einen Sargnagel in unser Verständnis von Wissenschaft geschlagen, dass nämlich eine Theorie/Hypothese durch Beobachtungen/Messungen/Experimente verifiziert werden muss.
Das Bundesverfasungsgericht hat es nicht einmal für nötig befunden, Wissenschaftler, die einen Klimaalarm auf Grund der Messungen nicht als realistisch betrachten, überhaupt anzuhören!
Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Aussagen der Klimaalarmisten, des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung, PIK, des Bundesumweltministeriums und des IPCC hereingefallen und hat sie als absolute Grundlage für seine Entscheidungen erkoren.
Auf Institute und Einrichtungen hat es also seine Entscheidung gegründet deren Existenz maßgeblich von einem propagierten Klimaalarm abhängt. Obwohl das IPCC durchaus eine Bandbreite in den Vorhersagen zulässt, die eben nicht zu erheblichen, alarmistischen Klimaveränderungen führt.
Der Klimaalarm beruht derzeit nur auf theoretischen Modellen, die einmal aus mathematisch/physikalischen Gründen auf Grund der die Atmosphäre beschreibenden Gleichungen (gekoppelte nichlineare Differentialgleichungen) ein zukünftiges Klima nicht vorhersagen können (ähnlich den chaotischen Aspekten der Wettervorhersage), zum anderen die Messungen der derzeitigen globalen oder regionalen Temperaturen nicht reproduzieren können!
(Siehe auch meine Homepage
https://rlrational.wordpress.com/2021/05/03/klimawandel-eine-rationale-diskussion/)
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht einmal in Erwägung gezogen, dass die global gemittelten Temperaturen abnehmen oder nicht wesentlich steigen könnten, z. B. bedingt durch Abnahme der Sonnenaktivität (NASA) in den nächsten Jahrzehnten und dies trotz Zunahme der Kohlendioxid- (CO2-)Konzentration in der Atmosphäre.
Genauso wenig hat es brücksichtigt, dass höhere CO2 Werte die Erde erheblich grüner werden lassen, wie die NASA mit Satellitenmessungen nachgewiesen hat (Photosynthese).
Eine Erhöhung der derzeitigen Konzentration des CO2 von ca. 410 ppmV (410 CO2 Moleküle pro 1 Million Luftmolekülen) um den Faktor 3 erhöht das Wachstum der grünen Pflanzen gleichermaßen (Photosynthese).
Klimaalarm auf Grund der anthropogenen CO2 Emission ist inzwischen eine Religion!!
Wie wird das Bundesverfassungsgericht eigentlich darauf reagieren, wenn zutrifft, dass meine skeptischen Kollegen Physiker und Naturwissenschaftler, die wir finanziell nicht von einem propagierten Klimaalarm abhängen, recht behalten?!
Wir stellen den hysterischen Klimaalarm und die politisch ökonomischen Folgen in Frage, die zweifellos zu einer Vernichtung unseres Wohlstandes mit allen soziologischen Folgen in den nächsten Generationen führen werden. Aber wir leugnen weder, dass sich das Klima ändert (welch idiotische Unterstellung), noch dass der Mensch derzeit neben den natürlichen Einflüssen in etwa gleichem Masse zum Klimawandel beiträgt.
Und wir befinden uns nicht in der Minderzahl!
Nun, das Verfassungsgericht befindet sich im Gleichklang mit dem Oberhaupt der katholischen Kirche, das ebenfalls das Klima zum Alarm erhoben hat.
Dann wird man ja wohl auch davon ausgehen können, dass dieser Klimaalarm wissenschaftlich nicht zu halten ist!
Denn wenn die katholische Kirche ein wissenschaftliches Statement abgegeben hat, stellte sich stets das Gegenteil als Wahrheit heraus.
Erinnern wir uns an die Auseinandersetzung der katholischen Kirche im Jahre 1633 mit dem heliozentrischen Weltbild von Kopernikus und Galileo, dem Beginn der modernen Wissenschaften.
Galileo Galilei wurde von der Inquisition verurteilt, sein durch Beobachtungen bestätigtes Weltbild zu widerrufen.
Nur durch die Milde des Papstes Urban endete er nicht im Kerker, sondern erhielt nur Hausarrest.
Immerhin: Galieleo ist nach fast 400 Jahren von der katholischen Kirche unter Papst Johannes Paul II. rehabilitiert worden.
Schade, dass Galileo Galilei das nicht mehr erleben durfte.
Dr. Rainer Link, Physiker
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